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Das Europäische Onlineshopping-Gütesiegel bestätigt die Selbstverpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung der folgenden Kriterien und Qualitätsmerkmale bei der Abwicklung von elektronischen Geschäften und sonstigen elektronischen Transaktionen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes. Die Gütezeichen-Kriterien regeln den Prozess und die Rahmenbedingungen der elektronischen Geschäftsabwicklung für jene Unternehmen, denen die Führung des Gütezeichens gestattet wurde. Sie geben keinerlei Auskunft über die Qualität oder sonstige Leistungseigenschaften der von den Zeichennutzenden angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Zum Erstellen eines Antrags ist es notwendig, die in den Richtlinien enthaltenen Verpflichtungen rechtsverbindlich, klar und unmissverständlich in die Vertragsbedingungen zu übernehmen. Die Kriterien für den Erhalt des Gütezeichens orientieren sich insbesondere an den Vorgaben des österreichischen und internationalen Rechts und gehen in wesentlichen Punkten über diese hinaus: z.B. §§ 5a ff. Konsumentenschutzgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, E-Commerce-Gesetz, EU-Rechtsakten (z.B. Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), internationalen Richtlinien (z.B. OECD-Guidelines for Consumer Protection in the Context of Electronic Commerce) und den europäischen Verhaltensrichtlinien.
Die Zertifizierung umfasste u.a. folgende Schwerpunkte:
Zuletzt aktualisiert am 10.12.2024 von Cyberport-Redaktion